Zauner Bau

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


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Zauner Gesellschaft m.b.H
Baumeister - Zimmermeister

Firmenbuch: 167182g / ZAUNER GesmbH
UID-Nr.: ATU 65720801
Firmenbuch-Gericht: Landesgericht Krems/Donau
Firmensitz: 3920 Groß Gerungs
AGB-Fassung vom: 01.01.2019
Gültigkeitsbeginn mit: 01.01.2019


Inhaltsverzeichnis:

I. Allgemein
II. Auftragsübernahme
III. Preise
IV. Zahlungsbedingungen
V. Lieferzeiten
VI. Ausführung der Arbeiten
VII. Lieferung/Mängelrügen
VIII. Montagebedingungen

I. Allgemein
(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Arbeitsleistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung.

(2) Lieferbedingungen des Bestellers die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen sind für den Lieferer nur verbindlich wenn sie von diesem schriftlich bestätigt worden sind. Stillschweigen gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung.

(3) Durch diese Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht verändert sofern deren Anwendbarkeit aus der Rechtsrelation Verbraucher – Unternehmer gegeben ist.

(4) Nachfolgende Bedingungen gelten für alle von uns direkt durchgeführten Lieferungen und Leistungen. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Besteller mit unseren Bedingungen in allen Punkten vertraut zu sein und anerkennt diese in vollem Umfang.

II. Auftragsübernahme
(1) Unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend sofern sie nicht befristet sind. Entwürfe, Pläne, technische Beschreibungen und dergleichen bleiben unser Eigentum und dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zu einer Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 15% der Voranschlagssumme berechtigt. Die darin enthaltenen Angaben sind soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet lediglich als annähernd und keinesfalls als zugesicherte Eigenschaft zu betrachten.

(2) Der Auftrag wird vom Kunden, Bauleiter oder Vertreter unserer Firma in Mengen, Größe, Ausführung und Preis mit gewünschtem Liefertermin festgelegt. Sämtliche Bestellungen – gleichgültig ob vom Vertreter telefonisch oder schriftlich entgegengenommen - werden erst durch den Eingang der vereinbarten Anzahlung oder durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Im Falle der Abbestellung des Auftrages wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Kaufpreises vereinbart.

(3) Der Käufer hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen- Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu überprüfen. Bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 8 Tagen der Firma Zauner schriftlich mitgeteilt werden andernfalls bleiben die von der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen aufrecht und eine anschließende Änderung ist nicht mehr möglich.

(4) Mündliche Erklärungen wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(5) Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

(6) Pläne Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte Kataloge Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen jedenfalls auch wenn es sich um kein Werk nach Urheberrechtsgesetz zur Geltendmachung Zauner Gesellschaft m.b.H. Baumeister – Zimmermeister 3920 Groß Gerungs Weitraer Straße 251 einer Abstandsgebühr wie sie bei Werken iSd UrheberrechtsG in der Höhe von 30 Prozent der Planungs- bzw. Herstellungskosten berechtig.

III. Preise
(1) Bei Vertragsabschluss mit freibleibenden Preisen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei bauseits verzögerter Liefer- und Montagemöglichkeit sind wir berechtigt die Preise zu den am Liefer- bzw. Montagetag geltenden Konditionen in Rechnung zu stellen.

IV. Zahlungsbedingungen

(1) Es werden Abschlagsrechnungen entsprechend Ö-Norm B2110 und einem Zahlungsplan gelegt wobei als Besicherung eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung eines österreichischen Kreditinstitutes vom Auftraggeber beigebracht wird. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Skontoabzüge werden laut Auftragsschreiben berücksichtig.

(2) Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt Verzugszinsen von 8.75 % über den jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen.

(3) Zurückhaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel ist ausgeschlossen. Rechnungsregulierung durch Schecks oder Wechsel werden nur mit Vorbehalt angenommen und gelten erst als Zahlung wenn deren Gutschrift erfolgt ist.

(4) Sofern Rabatte gewährt wurden tritt die Wirksamkeit der Rabattvereinbarung für den Fall von Zahlungsverzug über 120 Tagen bei Scheck- oder Wechselprotest und bei Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens (Vorverfahren Ausgleichsverfahren Konkursverfahren) mit der Verfahrenseröffnung außer Kraft. Die Forderung berechnet sich demnach in Höhe des Rechnungsbruttobetrages ohne den gewährten Rabatt.

(5) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz gesetzter Nachfristen nicht nach so gehen diese Verpflichtungen auf den Grundstückseigentümer über auch dann wenn er keine direkte Bestellung in Auftrag gegeben hat aber die Lieferungen bzw. den Auftragsgegenstand teilweise oder zur Gänze erhalten hat.

V. Lieferzeiten
(1) Die Annahme und Ausführung von Aufträgen behalten wir uns vor. Es gelten die auf der Auftragsbestätigung angeführten Liefertermine wobei wir bemüht sind die laut Bestellung gewünschten Liefertermine einzuhalten.

(2) Die Lieferfrist wird gerechnet vom Tage des Bestelleinganges bzw. der endgültigen Klärung aller technischen oder kaufmännischen Belange bis zu Auslieferung der Ware von unserem Werk.

(3) Wird der laut Auftragsbestätigung vereinbarte Liefertermin von uns um mehr als 2 Wochen überschritten so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.

(4) Im Falle höherer Gewalt dazu zählen Streiks Witterung Betriebsstörungen Verkehrssperrungen Katastrophen u dgl. oder unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung sind wir berechtigt neue Liefertermine zu vereinbaren oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.

(5) In allen Fällen von Lieferverzögerung ist der Besteller ohne vorherige schriftliche Vereinbarungen nicht berechtigt Schadenersatz irgendwelcher Art geltend zu machen. Ebenso berechtigt ein Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist den Besteller nicht vom Geschäft ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Auftrag teilweise zu annullieren. Zauner Gesellschaft m.b.H.Baumeister – Zimmermeister 3920 Groß Gerungs Weitraer Straße 251.

(6) Es werden keine Vertragsstrafenx welcher Art auch immer vereinbart.

VI. Ausführung der Arbeiten
(1) Die Ausführung erfolgt laut unserem Leistungsverzeichnis und Produktionsbeschreibung vorbehaltlich technischer Änderungen (Verbesserungen). Für Sonderausführungen sind maßstabsgerechte Zeichnungen oder Pläne beizufügen.

(2) Nachträglich gewünschte Änderungen können nur vor dem Beginn der Herstellung mit Preisrevision berücksichtigt werden. Bei bereits in Fertigung befindlichen Aufträgen oder bei fertig gestellten Leistungen werden die Kosten für nachträgliche Änderungen gesondert nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand in Rechnung gestellt.

(3) Geringfügige durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen Farben Holz- und Furnierbildx Maserung und Struktur u. ä.) sind vom Kunden zu tolerieren und berechtigen zu keinerlei Reklamation.

VII. Lieferung/Mängelrügen
(1) Die Elemente bzw. Bauteile sind vom Kunden oder der Bauleitung bei dieser Übernahme auf eventuelle Lieferschäden oder Mängel zu kontrollieren. Bemängelungen der Ware werden nur berücksichtigt wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang bzw. Fertigstellung schriftlich bei uns eintreffen. Nachträgliche Beanstandungen insbesondere Glasbruch durch Beschädigung jeglicher Art werden nicht anerkannt und es besteht diesbezüglich kein Garantieanspruch. Zur Behebung von Mängeln muss dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Verfügung gestellt werden (daraus ergeben sich keine Änderungen in den Zahlungsbedingungen siehe IV.2.).

(2) Für die Lagerung der Elemente bis zur Montage ist der Kunde hinsichtlich Diebstahls und Beschädigung verantwortlich.

(3) Für eine sichere Lagerung der Elemente bzw. des Baumaterials ist auf der Baustelle seitens Auftraggeber genügend Platz zur Verfügung zu stellen. Bereits gelieferte Elemente Bauteile bzw. Materialzustellungen gelten als übernommen bleiben aber bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die An- und Abfahrt von Schwertransporten ist zu gewährleisten.

VIII. Montagebedingungen
(1) Allgemein
Auf Rechnung und Gefahr des Bestellers sind rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Montagearbeiten und während ihrer Durchführung alle Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen die für den ordentlichen Ablauf der Arbeiten ihre störungsfreie Durchführung und ungehemmte Beendigung erforderlich sind. Stemm- und Putzarbeiten Maueraussparungen und Verfugungen sowie Elektriker bzw. Professionistenarbeiten sind vom Besteller bauseitig kostenlos durchzuführen.

(2) Abnahme
Nach Bau- oder Montagebeendigung hat der Bauherr in Anwesenheit unseres Bauleiters bzw. Monteurs die Arbeiten zu überprüfen und die ordnungsgemäße Übernahme zu bestätigen. Bemängelungen sind sofort schriftlich anzuführen. Nachträgliche Beanstandungen insbesondere hinsichtlich Oberflächen und Glasbruch durch Beschädigung werden nicht anerkannt.

(3) Haftung
Für die Beschädigung an Gebäuden oder an anderen Konstruktionen die durch unsere Monteure bei der Arbeitsausführung entstehen haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Zauner Gesellschaft m.b.H. Baumeister – Zimmermeister 3920 Groß Gerungsx Weitraer Straße 251 Folgeschäden sind von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Das Risiko für Beschädigung an den von uns gelieferten Waren geht bei Liefererfüllung auf den Käufer über.

(4) Verrechnung
(4.1) Die Verrechnung erfolgt wenn nicht anders vereinbart nach aufgewendeter Arbeitszeit an der Baustelle zuzüglich Fahrzeit Taggelder Nächtigungskosten und Materialkosten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen (wie z. B. Stemmarbeiten Wartezeiten Fahrtkosten etc.)x die durch Nichteinhaltung unserer Bedingungen entstehen gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

(4.2) Verlangte Mehrarbeit (auch wenn die Montage im Auftrag inkludiert ist) Überstunden Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem bzw. gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

(4.3) laut Auftragsschreiben der Firma Zauner Gesellschaft m.b.H. Pkt. 5 und Pkt.6